Für den Erwerb eines Führerscheins und auch für die Ausübung gewisser Berufe dürfen laut Gesetz bestimmte Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden. Es ist daher ein Sehtest vorgeschrieben.
Mit dem Sehtest wird die Sehschärfe (Visus) der Augen geprüft. Die Sehschärfe entspricht dem Auflösungsvermögen des Auges, also der Fähigkeit zwei Punkte als getrennt wahrzunehmen.
Die normale, durchschnittliche Sehschärfe entspricht einem Wert von Visus=1,0 (vergleichbar mit 100 Prozent). Jugendliche erreichen oft eine bessere Sehschärfe. Mit steigendem Lebensalter nimmt die Sehschärfe ab.

Bei Wilken Augenoptik in Lichtenau können Anwärter auf den PKW- oder Motorrad-Führerschein den erforderlichen Sehtest durchführen lassen. Wenn der Anwärter die vorgeschriebene Mindestsehschärfe erreicht, wird das entsprechend bescheinigt und eine weitere Untersuchung der Sehleistung ist nicht erforderlich.
Bei Nichtbestehen des Sehtests darf die Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn durch ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nachgewiesen wird, dass weitere Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Lediglich Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E haben sich in jedem Fall einer augenärztlichen Untersuchung zu unterziehen und darüber ein Zeugnis oder Gutachten vorzulegen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens und des Farbensehens.
Sie können bei Wilken Augenoptik den Sehtest ohne Voranmeldung und sofort durchführen lassen:
- Der Sehtest dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
- Bringen Sie dazu bitte unbedingt Pass oder Personalausweis mit.
- Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, auf der die gemessenen Werte der Sehschärfe vermerkt sind.
- Für die Führerschein-Sehtest-Bescheinigung erheben wir eine amtlich festgesetzte Gebühr.



